Stell dir vor, du liebst deine Arbeit und du gibst alles dafür. Dann wirst du krank. Es dauert immer länger, kein Arzt kann dir helfen. Du fragst dich verzweifelt, wie es mit dir weitergehen kann. Dann kommt von deinem Arbeitgeber dieser Brief:
„Aufforderung zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung gem. §53 Abs.1 LBG
Sehr geehrte …
Aufgrund erheblicher Fehlzeiten infolge Erkrankung benötigt die Stadt … eine amtsärztliche Einschätzung bezüglich der Frage, ob eine volle Wiederherstellung Ihrer Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten 6 Monate zu erwarten ist. Ein entsprechender Antrag Ihrerseits liegt vor.
Die Durchführung der dafür nötigen Untersuchung haben wir bei der zuständigen Stelle beantragt. Wegen der Vereinbarung eines Termins wird sich das Staatliche Gesundheitsamt mit Ihnen direkt in Verbindung setzen. Wir bitten Sie, den Termin wahrzunehmen, und vorhandene ärztliche Unterlagen dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.
Gemäß §53 Abs.1 LBG sind Sie verpflichtet, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Auf die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung gem. §53 Abs.1 S. 2 LBG wird hingewiesen.
Für die Übermittlung des Untersuchungsergebnisses an die veranlassende Stelle besteht gem.§53 Abs.2 LBG Übermittlungsbefugnis.“
Zu diesem Text gibt es kein zusätzliches Schreiben, keine Worte des Dankes für dein Engagement, keine Anteilnahme kein Bedauern, keine Genesungswünsche.
Wie fühlst du dich: Eingeschüchtert, bedroht, eiskalt abgeschrieben?