Bei Missachtung dieser Regelung wird eine
Fahrpreisnacherhebung (FNE)
von mindestens 60 Euro erhoben.

Eine Verfolgung
im Straf- oder Bussgeldverfahren
kann zusätzlich erfolgen.

Liebe
Wohnmobilstellplatznutzerinnen
und -Nutzer

Vorher – Nachher

Vorher:

Die Voraussetzungen nach § 30a Abs.1 BZRG für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnis liegen vor.

Nachher:

Für diese Arbeit brauchen Sie ein sogenanntes „erweitertes“ Führungszeugnis.

Vorher:

Sofern Sie eine Beschäftigung ausüben, die mit einem Zuschuss nach § 16e SGB II an Ihren Arbeitgeber gefördert wird und keine aufstockenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß §§ 19 ff. SGB II erhalten, ist eine vorherige Zustimmung Ihres persönlichen Ansprechpartners bei Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahem Bereiches (Ortsabwesenheit) nicht erforderlich.

Nachher:

Wenn  Sie eine von uns geförderte Tätigkeit ausüben und keine zusätzlichen Leistungen von uns erhalten, brauchen Sie sich nicht ständig für den Kontakt mit uns bereit zu halten. (Gesetzliche Grundlage: § 16e und §§ 19 ff. SGBII)

Vorher:

Des weiteren geben wir zur Kenntnis, dass Sie bei Änderung Ihrer Einnahmen, bzw. wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Wegfall des Arbeitslosengeldes II, Erhöhung des Verdienstes etc.) um sofortige Mitteilung uns gegenüber verpflichtet sind.

Nachher:

Wenn sich Ihr Einkommen ändert, müssen Sie uns das umgehend mitteilen.

Vorher:

Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines nach § 15 LWoFG wird Ihnen nach § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGBI) versagt, weil Sie den Ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind und dadurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert bzw. unmöglich wurde.

Nachher:

Wir lehnen Ihren Antrag ab. Sie können keinen Wohnberechtigungsschein bekommen, weil Sie uns die nötigen Unterlagen nicht gegeben haben.

Ihr Text – verständlich
für die Menschen, die Sie erreichen wollen!

Anschrift

Glärnischstraße 15
78464 Konstanz

Telefon

Mobil 0160 99 100 658
Festnetz 07531 8049264