Wenn die Verwaltung eine wichtige Entscheidung trifft, teilt sie dies den betroffenen Bürger:innen in Form eines Bescheides mit. Nach vielen für juristische Laien rätselhaften Sätzen folgt ein Absatz mit der Überschrift „Rechtsbehelfsbelehrung“.
Ein Wunderwerk der unverständlichen Verwaltungssprache.
„Recht“ ist ja noch ok, aber ein „Behelf“? Und gar noch eine „Belehrung“? Und das alles am Stück??

In meinem letzten Workshop übersetzten die Kolleg:innen einer Stadtverwaltung die Formulierung so: „Sie sind nicht einverstanden? Das sind Ihre Rechte“.
Eine Formulierung, die einfach und verständlich ist.

Kann es wirklich sein, dass in einem demokratischen Rechtsstaat ein Bescheid dadurch unwirksam wird, dass er allgemein verständlich ist?